Vereinsbetreuung

Es ist nicht kompliziert einen neuen Verein zu gründen, dennoch müssen bestimmte formale Grundlagen beachtet werden, um sowohl die Körperschaftssteuer-Freistellung als auch die Förderungswürdigkeit zu erhalten.

Vereinsgründung

Hier sind kurz die einzelnen Schritte aufgelistet:

  1. Gründungsversammlung
  2. Notarielle Beglaubigung des Vorstands
  3. Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister (Amtsgericht)
  4. Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Finanzamt)
  5. Antrag auf Mitgleidschaft im Fachverband
  6. Antrag auf Anerkennung der Förderungswürdigkeit (Senat)
  7. Antrag auf mittelbare Mitgliedschaft beim LSB
  8. Antrag auf Mitgliedschaft in der bezirklichen Sport-AG
  9. Antrag auf Betreuung beim Bezirksamt.

Der Rollsportverband ist gern behilflich bei der Klärung von offenen Fragen sowie bei den Formalitäten. Dafür könen Sie sich gerne an den Verbands-Präsidenten Jörg Ogilvie wenden.

Eine umfassende Beratung zur Vereinsgründung gibt es auch beim Landessportbund unter   https://lsb-berlin.net/service/verbands-und-vereinsberatung/

Rechnungen

Der Gesetzgeber hat 2004 die Anforderungen an die Rechnungstellung verschärft. Ein sicherer Umgang mit den neuen Anforderungen ist für die tägliche Praxis zur Vermeidung von evtl. Steuernachforderungen und Haftungsrisiken absolut unerlässlich. So muss zum Bespiel der Zeitpunkt der Leistung oder Vereinnahmung angegeben, auf Rabatt- oder Bonusvereinbarungen hingewiesen, sowie die Steuernummer angegeben werden.